Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen abschaffen

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die FDP Niedersachsen fordert die ersatzlose Abschaffung sogenannter Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen an allen niedersächsischen Universitäten und Hochschulen. §7 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) soll entsprechend abgeändert und um einen Passus ergänzt werden, der es untersagt, dass Studien- oder Prüfungsordnungen das Vorlegen einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung verlangen können, über die dann eine Prüfungskommission entscheidet, wenn Studierende krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten, oder nicht zu ihr antreten und den Prüfungstermin versäumen. Ein vom zuständigen Arzt ausgestelltes Attest, das sich an der klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung orientiert und nicht über dessen Informationsgehalt hinausgehen darf, soll im Krankheitsfall genügen, um die Nichtteilnahmen an einer Prüfung zu begründen. Eine zusätzliche Überprüfung der Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit durch eine Prüfungskommission soll nicht stattfinden dürfen.

Weiterhin setzt sich die FDP Niedersachsen dafür ein, dass im Regelfall eine digitale Einreichung von Attesten ausreicht. Einzig im Rahmen eines (Widerspruchs-)Verfahrens bei Nicht-Anerkennung sollte das Einreichen von Originalen notwendig sein. Das Einreichen von Originalattesten ist dann zu quittieren.