Rahmenbedingungen für Frack-Verfahren - Ängste und Sorgen der Menschen ernst nehmen
Der Landesvorstand hat beschlossen:
In den letzten Jahren haben technologische Entwicklungen im Bereich der Erdgasförderung und Tiefengeothermie (Fracking) zu Ängsten und Sorgen bei den Menschen geführt. Diese Ängste und Sorgen nimmt die FDP Niedersachsen ernst ohne sie zu instrumentalisieren. Neue technologische Entwicklungen dürfen nicht grundsätzlich abgelehnt werden, sondern müssen neu bewertet werden. Daher fordert die FDP Niedersachsen:
- kein Fracking in Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten, sowie in Solefördergebieten;
- die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit bereits vor der ersten Aufsuchungsbohrung;
- eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Gasförderung in Schiefergestein und Kohleflözen, sowie Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung für Tiefengeothermie und Bohrlochstimulierung;
- eine zwingende Beteiligung der zuständigen kommunalen Körperschaft bei allen Verfahren;
- die Offenlegung aller Bestandteile der Frack-Flüssigkeiten: Es muss sichergestellt werden, dass durch die Verwendung der Frack-Flüssigkeiten keine Gesundheits- und Umweltgefährdung entsteht;
- die Industrie auf, die Frack-Flüssigkeiten und Frackverfahren fortlaufend zu optimieren und in diesem Bereich weiter zu forschen;
- eine generelle Beweislastumkehr im Bergrecht, so dass beispielsweise im Falle einer Kontamination das Fracking-Unternehmen nachweisen muss, dass die Verunreinigung nicht in Zusammenhang mit dem Fracking steht. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zur Schadensersatzpflicht im Bergrecht;
- fortlaufend und unmittelbar die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung in die Genehmigungsverfahren aufzunehmen.
Unter diesen Rahmenbedingungen können die Chancen durch die technologische Weiterentwicklung für die Erdgasförderung und die Tiefengeothermie in Niedersachsen genutzt werden, ohne die Ängste und Sorgen der Bevölkerung zu vernachlässigen.