Rederecht auf Landesparteitagen und Landeshauptausschüssen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Ersetze den bisherigen § 13 Abs. 1 Landessatzung durch:
§ 13 Teilnahme, Rede- und Stimmrecht
(1) Jedes Mitglied der Partei darf am Landesparteitag teilnehmen. Rederecht haben:
- die Mitglieder des Landesverbandes,
- der Bundesvorsitzende, seine Stellvertreter, der Generalsekretär und jedes beauftragte Mitglied des Bundesvorstands, das seinen Auftrag nachzuweisen hat.