Runter vom Schuldenberg – Schuldenbremse schnell und wirksam einführen!

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die öffentlichen Haushalte in Deutschland stehen vor massiven Herausforderungen. Jahrzehnte hat eine Politik der neuen Schulden dazu geführt, dass Bund, Länder und Gemeinden riesige Schuldenberge angehäuft haben. Die Tatsache, dass die Bürger Bremens pro Kopf höher verschuldet sind als die griechischen Bürger zeigt deutlich, dass auch hierzulande dringender Handlungsbedarf besteht. Zumal der demografische Wandel in den kommenden Jahren dazu beitragen wird, dass die immense Schuldenlast von immer weniger Schultern getragen werden muss. Jetzt gilt es, die Neuverschuldung schnell und wirksam auf Null abzusenken um dann zügig Schulden abzubauen. Die Regelungen dafür müssen mit harten Sanktionen versehen werden.

Die CDU/FDP Landesregierung hat in Niedersachsen seit 2003 in beachtlichem Maße die Nettokreditaufnahme verringert – trotz der schwersten Konjunkturkrise der letzten 60 Jahre. Jetzt gilt es, die Neuverschuldung schnell und wirksam auf Null abzusenken und dann zügig Schulden abzubauen. Die Verantwortung für unsere Kinder und Enkel muss uns verpflichten, am Ende jedes Haushaltsjahres die schwarze Null zu garantieren. Die FDP Niedersachsen spricht sich nachdrücklich für die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung aus, damit nie wieder systematisch Ausgabenpolitik auf dem Rücken künftiger Generationen gemacht werden kann. Wer heute Wohltaten verteilt, die nicht finanzierbar sind, versündigt sich an der Zukunft.

Die Begrenzung der Neuverschuldung ist aber nur eine Seite der Medaille. Stetiges und nachhaltiges Wachstum ist nötig, um die beträchtliche Schuldenlast abzutragen. Erst durch eine Politik für stetiges und nachhaltiges Wachstum kann so aus der Schuldenbremse auch ein Schuldenrückwärtsgang werden. Eine strikte Politik der schwarzen Null kann kein Ersatz für wachstumsorientierte Wirtschafts- und Ordnungspolitik sein. Aber eine wirksame Schuldenbremse ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Wenn in Hochzinsphasen die Zinslast für den Staat immer größer wird, leiden auch die Haushalte und Unternehmen unter den hohen Mehrkosten. Deswegen muss die Nullverschuldung schnellstmöglicch erreicht werden. Gerade damit der Weg frei gemacht wird für Wachstum und Beschäftigung.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nachhaltiges Wachstum und gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen für uns Leitplanken verantwortungsbewusster Politik sind, fordert die FDP Niedersachsen:

  1. Schnelle Schuldenbremse:
    Es ist wichtig, die Schuldenbremse und somit den ausgeglichenen Landeshaushalt schnellstmöglich zu erreichen. Jedes weitere Jahr mit neuen Schulden, erhöht nicht nur den Schuldenberg sondern auch die Zinslast.  Die Leistungs- und Handlungsfähigkeit des Landes wird dadurch sofort und unmittelbar eingeschränkt. Es istwäre geradezu unverantwortbar, die Einführung der Schuldenbremse bis zum im Grundgesetz festgelegten letztmöglichen Datum im Jahr 2020 hinauszuzögern. Dies würde zu zusätzlichen Zinsausgaben von mindestens 100 Mio. Euro jährlich führen. Es ist möglich mit ambitionierter Haushaltspolitik die Neuverschuldung zügig schrittweise auf Null zu senken. Die FDP Niedersachsen hält das Erreichen der schwarzen Null bereits im Jahr 2016 für möglich. Die Nullverschuldung muss jetzt ambitioniert und zielstrebig angepeilt werden. Für den Bundeshaushalt wird die Schuldenbremse bereits ab 2016 voll wirksam. Der Bund, die Länder und die Kommunen müssen ihre Konsolidierungsmaßnahmen jeweils auf ihrer Ebene umsetzten. Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen; Artikel 57, Absatz 4 und Artikel 58 der Niedersächsischen Landesverfassung (Kommunale Finanzausstattung) bleiben unberührt.
  2. Wirksame Schuldenbremse:
    Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Schuldenbremse in Niedersachen mit einem Kontrollkonto versehen wird, wie dies auch im Grundgesetz für den Bundeshaushalt vorgesehen ist. Dort werden alle neuen Schulden, die die konjunkturell zulässige Verschuldung übersteigen, verbucht und sind so transparent für jeden sichtbar. Es ist wichtig, dass es deutlich und für alle klar sichtbar wird, wenn die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden - etwa weil Einnahmen oder Ausgaben falsch prognostiziert wurden. Angesichts der parteiübergreifenden Tendenz der Politik in der Vergangenheit, aus vielerlei Gründen immer wieder neue Schulden aufzunehmen, wollen wir der niedersächsischen Schuldenbremse mittels des Kontrollkontos zu mehr Wirksamkeit und Kontrollierbarkeit verhelfen.
  3. Schuldenabbau:
    Wir wollen nicht nur keine weiteren Schulden mehr machen sondern auch damit beginnen, die alten Schulden endlich abzutragen. Daher befürworten wir über Regelungen zur Schuldenbegrenzung hinaus auch Regeln zum Abbau des Schuldenbergs. Wir wollen, dass auch nach Erreichen der schwarzen Null, weiter in konstanten Schritten die Haushaltskonsolidierung vorangetrieben wird. Ab 2016 sollen jedes Jahr ein fester Betrag zur Schuldentilgung verwendet werden.Bis 2016 werden jährlich 350 Millionen Euro zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung eingesetzt. Nach 2016 müssen mindestens 350 Millionen Euro zur Schuldentilgung verwendet werden.
  4. Sanktionen:
    Damit die Schuldenbremse ihre volle Wirkung entfaltet, wollen wir einen harten Sanktions- bzw. Rückführungsmechanismus. Es soll beispielsweise ausgeschlossen werden, dass im laufenden Haushaltsvollzug Mehrbedarf festgestellt wird und zusätzliche Schulden aufgenommen werden, oder dass etwa die konjunkturell zulässige Verschuldung im folgenden Aufschwung nicht wieder zurückgezahlt wird. Wenn das Kontrollkonto durch unzulässige Neuverschuldung in Anspruch genommen wird, muss kurzfristig ein verbindlicher Rückführungsplan erstellt werden. Wird aber die zulässige Neuverschuldung in zwei aufeinander folgenden Jahren  überschritten, müssen verschärfte Sanktionen greifen. In diesem Fall muss ein fixer Anteil an den Steuereinnahmen verpflichtend zum Abbau der unzulässigen Neuverschuldung verwendet werden. Dabei wird die Finanzautonomie des Landes in der Hinsicht eingeschränkt, dass ein Teil der Steuerzahlungen des Bundes nur ausgezahlt wird, wenn der Anteil unmittelbar zur Tilgung der unzulässigen Verschuldung verwendet wird. Der Regierung steht es damit frei, ob die Einnahmen verbessert werden (etwa durch Steuererhöhungen) oder ob Ausgaben verringert werden.
  5. Länderfinanzausgleich:
    Spätestens bis zum Jahr 2019 müssen die Finanzbeziehungen ders Länder mit dem Auslaufen des Solidarpakts neu geregelt werden. Die FDP schlägt vor, den Länderfinanzausgleich anreizkompatibler zu gestalten. Bundesländer, die durch wachstumsorientierte Wirtschafts- und Standortpolitik ihre Finanz- und Einnahmesituation verbessern, sollten davon auch profitieren. Dies ist durch die starke Umverteilungswirkung des Länderfinanzausgleichs derzeit nicht der Fall.