Samtgemeinden erhalten
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Über die Festsetzungen der in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Kommunalverfassung hinaus wird seit Jahren in Niedersachsen eine Reform kommunaler Strukturen auf Kreis- und Gemeindeebene diskutiert. Dabei wurden einige Fusionen insbesondere auf der Gemeindeebene verwirklicht, andere befinden sich im Prozess oder in der Vorbereitung. Pläne gibt es auf der Ebene der Landkreise.
Unter Beschuss geraten ist, insbesondere vom Niedersächsischen Rechnungshof, das Samtgemeindekonzept mit derzeit 713 Mitgliedskommunen in insgesamt 129 Samtgemeinden. Erwartet wird in Hannover nun, dass der Rechnungshof in seinem Abschlussbericht die Samtgemeinden insgesamt in Frage stellen und eine Umwidmung in Einheitsgemeinden fordern dürfte.
Die Samtgemeinden bilden als Gebietskörperschaft ein besonderes Merkmal der niedersächsischen Kommunalverfassung. Ihre Entscheidungsgremien sind weitgehender durch Wahlen zusammengesetzt als die vergleichbaren Gremien in Amtsverwaltungen anderer Bundesländer.
Entsprechend gibt es auch eine große Identifikation zwischen Bürgern und Gemeinderäten, die man nicht gefährden sollte. Sie bedeutet einen demokratischen Wert an sich, der allerdings einhergeht mit empfundenem Kompetenzmangel bei vielen Ehrenamtlichen, insbesondere bei der Beratung der eigenen Haushaltspläne der Mitgliedsgemeinden, was die zentrale Verwaltung der Samtgemeinde stark belaste.
Die Alternative für eine Mitgliedsgemeinde wäre der Status eines Ortsrates in einer Einheitsgemeinde. Zwar ist in der aktuellen Kommunalverfassung die Möglichkeit von mehr eigenen Entscheidungen der Ortsräte verbessert worden, dieses ist von den Einheitsgemeinderäten aber kaum genutzt worden, Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Einheitsgemeinden die Überlegungen, aus finanziellen Gründen die Ortsräte abzuschaffen und die bestehenden örtlichen Gemeinschaften nicht mehr extra zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber in Niedersachsen hat kleineren Kommunen die Möglichkeit gegeben, ihre demokratische Selbstbestimmung zu erhalten und innerhalb von Samtgemeinden die Verwaltungskraft zu stärken. Demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen werden selbst bei einer heute schon möglichen selbst initiierten Umwandlung einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde in jedem Fall vermindert. Daher fordert die FDP, dass keine Samtgemeinde zwangsweise umgewandelt wird.
Technische Fortschritte und von EU oder Bund initiierte Vorschriften stellen immer höhere Anforderungen an die Mitgliedsgemeinden und zwingen sie dazu, die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zu überprüfen. Bei komplizierter werdenden Verwaltungsvorgängen könnten durchaus Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungsgemeinschaft von Samtgemeinden ergriffen werden, wie etwa die Fusion von Samtgemeinden oder die Interkommunale Zusammenarbeit.
Statt nur nach § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zusätzliche Aufgaben auf die Samtgemeinde zu übertragen, sollte § 98 Abs. 1 Satz 1 NKomVG ergänzt werden, etwa durch Aufgaben aus folgendem Katalog:
- Förderung des Kur- und Fremdenverkehrs
- Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, soweit diese nicht von übergeordneten Institutionen wahrgenommen werden,
- Einrichtung und Unterhaltung der kulturellen Einrichtungen, die für das Gebiet mehrerer Mitgliedsgemeinden Bedeutung haben, wie etwa für die Erwachsenenbildung und des Musikunterrichtes