Stabilität und Wohlstand schaffen - Für eine solide Währungsgemeinschaft

Der Landesvorstand hat beschlossen:

Die FDP setzt sich für die Beibehaltung des Euro ein. Die europäische Gemeinschaftswährung bleibt ein bedeutender Baustein, um den Wohlstand in Europa zu sichern. Die Stabilität des Euro trägt dazu bei, dass die Euroländer international mehr Gewicht haben und damit an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Auch innerhalb der Eurozone schafft die gemeinsame Währung einen Binnenmarkt ohne Schranken. Davon profitiert vor allem der deutsche Mittelstand. Das sichert und schafft Arbeitsplätze in Deutschland. Deswegen lehnen wir einen Austritt Deutschlands aus der Währungsgemeinschaft ab. Die EU-Konvergenzkriterien (auch Maastricht-Kriterien genannt) hatten als oberstes Ziel, in der EU und insbesondere in der entstehenden Eurozone eine Angleichung der Leistungsfähigkeit der einzelnen nationalen Wirtschaftsräume in der EU zu befördern und damit auch eine grundsätzliche wirtschaftliche Stabilität und Solidität der EU zu gewährleisten. Das Problem war und ist, dass die Konvergenzkriterien mit Ausnahme der Haushaltsstabilität nur beim Eintritt in die Eurozone erfüllt sein müssen. Die Gemeinschaftswährung hat daher seit Einführung Vertrauen in der Bevölkerung verloren, da zum Beispiel Defizitverfahren aus politischen Gründen nicht eingeleitet wurden. Deutschland ist unter der rot-grünen Bundesregierung mit schlechtem Beispiel vorrangegangen. Auch die von rot-grün befürwortete Aufnahme Griechenlands in die Eurozone war übereilt und fehlerhaft geprüft.

Wenn wir die Vorteile einer Gemeinschaftswährung beibehalten wollen, muss die deutsche Politik darauf drängen, dass die Kriterien „Preisstabilität“, „Finanzlage der öffentlichen Hand“, „Wechselkursstabilität“ und „langfristige Zinssätze“ nicht nur unmittelbar zum Eintritt in die Eurozone gelten. Wir müssen wieder zurückkehren zu einer Kultur der Stabilität und der uneingeschränkten Vertragstreue. Maßgebend muss wieder eine Geldpolitik sein, die sich an der Tradition der Bundesbank ausrichtet. Unabdingbare Voraussetzung zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank. Ankäufe von Staatsanleihen am Primär- und am Sekundärmarkt sind abzulehnen. EU-Normen, die Anleihenkäufe zulassen, sind zu ändern. Die Geldwertstabilität muss das Ziel der Europäischen Zentralbank sein. Die Bundesbank dient hier als Vorbild. Das haben wir den Bürgerinnen und Bürgern bei der Einführung des Euros versprochen.

Die Länder der Gemeinschaftswährung müssen wieder den Weg zurück zu einer soliden und eigenverantwortlichen Haushaltspolitik finden. Haushaltsdisziplin wird vor allem dadurch erreicht, in dem die Marktkräfte über die Zinsentwicklung regulatorisch wirken. Risiken durch überschuldete Haushalte und Haftung müssen durch geeignete Sanktionen wieder zusammen gebracht werden. Zu gleich soll das gemeinsame Vorgehen der Euroländer in der Wirtschafts- und Finanzpolitik weiter verbessert werden.

Folgende Schritte sind nun geboten:

Rückkehr zur Stabilität und Neukonzeption des Währungsraumes

Unser Ziel ist: Die Maastrichter Stabilitätskriterien mit Grenzen bei staatlichem Schuldenstand und jährlichem Haushaltsdefizit müssen wieder angewandt werden. Um das Vertrauen wieder herzustellen, ist eine Rückkehr zur Vertragstreue und zu soliden Haushalten unabdingbar. Vorrangiges Ziel ist der Schuldenabbau und die Wettbewerbsfähigkeit. Erforderlich ist insoweit, dass die Ausgabenkürzungen von Strukturreformen insbesondere der Staats- und Steuerverwaltungen begleitet werden. Strukturreformen steigern den Anreiz für private Investitionen, mit denen der Rückgang der staatlichen Ausgaben kompensiert werden kann. Harte Schuldenbremsen sind national einzuführen. Bei Verstößen ist ein automatischer Sanktionsmechanismus erforderlich, der unabhängig von politischer Einflussnahme greift. Der vereinbarte Fiskalpakt ist hierfür ein erster Schritt.

Für Länder, die die Stabilitätskriterien nicht erfüllen, muss ein angemessener Kriterienkatalog angewandt werden (wirtschaftliche Stärke, Einnahmen- und Ausgabenquote etc.), der festlegt, an welchen Zielen mit Priorität gearbeitet werden muss. Gegen verbindliche Auflagen kann der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) diese Staaten übergangsweise mit Notfall-Krediten unterstützen. Wir lehnen allerdings eine Aufstockung des ESM und damit eines Ausweitung des Haftungsvolumens für Deutschland ab und fordern eine zeitliche Befristung des ESM.

Der angewandte Kriterienkatalog soll auch definieren, wann ein Staat insolvent ist. Das genaue Verfahren ist durch eine Insolvenzordnung für Staaten auf europäischer Ebene zu regeln und beispielsweise durch den Europäischen Gerichtshof zu überwachen. Die Nichtbeistandsklausel der europäischen Verträge muss wieder maßgebend sein – kein Land übernimmt die Schulden eines anderen Landes.

Sollte ein Land dauerhaft die Stabilitätskriterien der Gemeinschaftswährung nicht einhalten oder insolvent sein, ist die Möglichkeit in den europäischen Verträgen zu schaffen, dass dieses Land wieder zu einer eigenen Währung zurückkehrt und zumindest zeitweise aus dem Euroraum ausgeschlossen werden kann. Das Insolvenzverfahren sollte die wirtschaftliche Erholung und die finanzielle Stabilität des jeweiligen Staates zum Ziel haben.

Zugleich ist auch eine Perspektive aufzuzeigen, neue Mitglieder, zum Beispiel Dänemark, Schweden, Norwegen, Schweiz und Polen, für die Gemeinschaftswährung zu gewinnen. Schon heute zeigt die Praxis, dass im Zusammenwirken der Währungen eine sehr enge Verbindung zum Euro gegeben ist. Wir wollen einen starken Raum unserer Gemeinschaftswährung, der den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger sichert.

Stabile Banken

Eine stabile Bankenlandschaft ist die Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft. Banken müssen aber auch insolvent gehen können. Handeln und Haftung gehören zusammen. Hierfür ist eine ausreichende Eigenkapitalausstattung erforderlich. Wir fordern, die Eigenkapitalvorschriften ähnlich nach dem Schweizer-Modell für große internationale Banken zu verschärfen. Gleichzeitig soll es ausgehend von den Basel III Vorschriften eine dem geringeren Risiko des Geschäftsmodells reduzierte Belastung für regionalorientierte Banken geben. Sie sind die Arbeitsplatzfinanzierer insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen und müssen entlastet werden.

Durch die auf den Weg gebrachte europäische Bankenunion sind erste wichtige Schritte getan. Eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht muss unabhängig agieren und einen strengen und verlässlichen Rahmen schaffen. Ein Abwicklungsmechanismus und ein Abwicklungsfonds müssen festlegen, wer über die Insolvenz und Abwicklung einer Bank entscheidet. Es sollte eine Stelle sein, die keinem Interessenkonflikt ausgesetzt ist. Der Abwicklungsfonds ist von den Banken durch eine Abgabe zu füllen. Gemeinsame europäische Regeln zur Einlagensicherung halten wir für sinnvoll. Eine gesamtschuldnerische Einlagensicherung lehnen wir allerdings genauso ab wie die direkte Finanzierung von Banken aus dem ESM.

Wir unterstützen eine Insolvenzordnung für Banken. Das bedeutet, dass zuerst die Eigentümer und Gläubiger haften und erst zuletzt die Sparer oberhalb der gesetzlichen und nationalen Einlagensicherung.

Bei den Eigenkapitalvorschriften zu Staatsanleihen sind Fehlanreize zu beseitigen. Die Staaten müssen die Privilegierung des Kaufs von Staatschulden beenden. Das war und ist ein grundlegendes Problem. Auch Staatsanleihen sind mit Eigenkapital zu hinterlegen. Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote soll sich an der Bonität des Staates orientieren, ähnlich wie bei Unternehmen. Analog zu einem Vorschlag der Bundesbank soll dies schrittweise eingeführt werden.