Unvereinbarkeitsbeschluss mit der sogenannten Bewegung Widerstand 2020
Der Landesvorstand hat beschlossen:
Die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen des Staates bedeuten eine besonders intensive Einschränkung der Grundrechte, etwa der Versammlungsfreiheit. Nicht die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundrechte nutzen wollen, müssen dies rechtfertigen. Vielmehr muss der Staat die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen immer wieder neu darlegen. Vor diesem Hintergrund sind auch Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen wichtig, soweit dort Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Im Rahmen der politischen und parlamentarischen Arbeit begleiten die Freien Demokraten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kritisch-konstruktiv an den verschiedensten Stellen. Die Gefährlichkeit der Pandemie wird dabei von uns nicht infrage gestellt. Nach unserer Überzeugung funktioniert der Rechtsstaat nach wie vor, sodass die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Regelungen vor den Gerichten überprüfen zu lassen. Insbesondere die Urteile der letzten Tage beweisen, dass der Rechtsstaat funktioniert. Aber auch die parlamentarische Begleitung durch die gewählten Volksvertreter in den Parlamenten funktioniert grundsätzlich.
Die Öffnungsdiskussionen und die Proteste gegen Corona-Maßnahmen dürfen daher nicht durch Extremisten und Verschwörungstheoretiker missbraucht werden. Seit einigen Tagen versucht eine sogenannte Bewegung mit dem Namen „Widerstand 2020“ in den sozialen Medien die Gründung einer Vereinigung oder Partei zu organisieren. Auf ihrer Homepage selbst bezeichnet sich diese Bewegung bereits als Partei. Auf der Internetseite dieser Bewegung wird die Behauptung aufgestellt, dass die Gerichte nicht mehr frei entscheiden würden und das Grundgesetz ausgehebelt sei. Unter anderem besteht die Absicht ein Notstandsparlament zu installieren und das aus Sicht der Bewegung fehlerhafte Grundgesetz zu korrigieren. Anlass dieser Bewegung sind die von den staatlichen Ebenen getroffenen Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie. Zum Teil wird auch das Bestehen einer solchen Pandemie in Frage gestellt.
Als Freie Demokraten in Niedersachsen stellen wir daher fest, dass unsere Demokratie nach wir vor funktioniert und die Bürger ihre Rechte nach wie vor geltend machen können. Es ist das Wesen einer parlamentarischen Demokratie, dass es auch Lösungen und Maßnahmen geben kann, die nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gefallen. Das gibt jedoch keinen Anlass die Funktionsfähigkeit der Demokratie in Frage zu stellen oder ein Notstandsparlament errichten und die gewählten Vertreter absetzen zu wollen. Wer in diesen Tagen nicht konstruktiv-kritisch die Bekämpfung der Corona-Pandemie begleitet, sondern unsere funktionierende Demokratie in Frage stellt, der greift das demokratische System an sich an.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Landesvorstand der FDP Niedersachsen:
- Mit der Mitgliedschaft bei den Freien Demokraten ist es unvereinbar, sich zu der so genannten Bewegung „Widerstand 2020“ zu bekennen oder ihre Ziele und Aufrufe sachlich und organisatorisch zu unterstützen.
- Wir fordern Gliederungen der Freien Demokraten auf, Personen, die die Aufnahme bei den Freien Demokraten beantragen und deren Mitgliedschaft gemäß Ziff. 1 unvereinbar ist, nicht aufzunehmen. Wir fordern weiterhin die Vorstände der Gliederungen der Freien Demokraten auf, falls ihnen Fälle von Mitgliedern bekannt werden sollten, die unter Ziff. 1 fallen, diesen den Austritt aus den Freien Demokraten nahezulegen. Erforderlichenfalls sollten Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
- Sollte sich die sogenannte Bewegung „Widerstand 2020“ zu einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes weiter-entwickeln, endet die Mitgliedschaft in der FDP Niedersachsen nach § 6 Absatz 1 lit. c der Satzung der FDP Niedersachsen automatisch, wenn ein Mitglied der FDP Niedersachsen der neuen Partei beitritt.