Uploadfilter und Leistungsschutzrecht verhindern - Freiheit des Internets schützen

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Das Urheberrecht war ursprünglich für die Regelung des Verhältnisses zwischen Urhebern als den Schöpfern von Werken sowie den Verwertern und Verlagen, die die Werke vermarkten und verbreiten, gedacht. Mit dem Internet verkomplizieren sich die Rechtsverhältnisse, da jeder Nutzer binnen Sekunden eigene Inhalte ins Netz stellen kann, die urheberrechtlich relevant sein können. Zudem werden Inhalte im Netz zunehmend über Plattformen wie Google, Facebook und YouTube konsumiert oder vermittelt.

In der Europäischen Union wird derzeit eine Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt diskutiert, die den erforderlichen Ausgleich zwischen allen Beteiligten schaffen sollte. Der Vorschlag, der als Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischem Parlament und den Mitgliedsstaaten vorliegt, enthält jedoch zwei Regelungen, die aus liberaler Sicht kritikwürdig sind: Artikel 11 des Richtlinienentwurfs fordert die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger, mit dem Online-Portalbetreiber verpflichtet werden können, bereits sehr kurze Zitate, die auf das Angebot der Presseverleger verweisen, zu lizenzieren. Ein solches Leistungsschutzrecht wurde bereits 2013 von den Freien Demokraten in Niedersachsen abgelehnt, jedoch im Deutschen Bundestag beschlossen. In der Folge haben die Verlage den großen Plattformen kostenfreie Lizenzen erteilt, um die Vielzahl an Nutzern, die über solche Plattformen gewonnen werden, nicht zu verlieren.

Kleinere europäische Konkurrenten hingegen haben aufgrund teurer Lizenzverträge ihre Plattformen eingeschränkt und teilweise eingestellt. Die Freien Demokraten in Niedersachsen fordern, die Fehler der Vergangenheit auf europäischer Ebene nicht zu wiederholen und das Leistungsschutzrecht erneut abzulehnen.

Verzerrungen des Wettbewerbs, die als Folge der Marktmachtgroßer Internetplattformen entstehen und eine angemessene Monetarisierung von Urheberrechten behindern können, sollten mit Mitteln des Wettbewerbs- anstelle des Urheberrechts adressiert werden.

Artikel 13 des Richtlinienentwurfs sieht eine Haftung von Internetplattformen für sämtliche urheberrechtlich geschützte Inhalte vor, die von ihren Nutzern auf den Plattformen eingestellt werden. Folglich sollen Plattformbetreiber nach dem Entwurf Lizenzen für die Inhalte erwerben, die von den Nutzern auf die Plattform eingestellt werden. Einerseits ist es den Plattformbetreibern aufgrund der Tatsache, dass für neue Werke bei hinreichender Schöpfungshöhe laufend Urheberrechte entstehen, gar nicht möglich, alle geschützten Werke zu kennen oder automatisch zu erkennen, andererseits schützen selbst Lizenzen mit großen Rechteverwertern nicht lückenlos vor einer Haftung für Urheberrechtsverstöße innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs des Verwerters. Zudem würde der enorme finanzielle und bürokratische Aufwand, der mit dem Bemühen um eine möglichst umfassende Lizenzierung einhergeht, die Marktmacht der großen Internetplattformen weiter verfestigen.

Um eine Haftung für die Urheberrechtsverstöße der Nutzer zu vermeiden sollen Plattformen nach dem Entwurf nicht nur – wie schon bisher – auf gemeldete Urheberrechtsverletzungen reagieren und die entsprechenden Inhalte entfernen („noticeand takedown“), sondern alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte im Voraustechnisch daraufhin überprüfen müssen, ob eine Lizenz besteht („Uploadfilter“). Die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung hierzu geeigneter Software wäre mit immensen Investitionen verbunden, was zusätzliche Markteintrittshürden schaffen und damit abermals die bestehenden, US-amerikanischen Anbieter begünstigen würde. Zudem droht eine Aushöhlung von Bürgerrechten wie der Meinungs- und Kunstfreiheit im Netz, da die Feststellung, ob etwa ein Fall der gesetzlich erlaubten Benutzung oder einer freien Benutzung wie im Falle von Satire vorliegt, bislang technisch nicht zuverlässig geleistet werden kann. Eigentlich erlaubte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte drohen damit angesichts der Haftungsrisiken für Plattformbetreiber einer überobligatorischen „Vorabzensur“ zum Opfer zu fallen. Auch wenn eine gerichtliche Überprüfung möglich ist, würde die rechtliche Bewertung hier – ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – zunächst in die Hände privater Anbieter gelegt.

Daher fordern die Freien Demokraten in Niedersachsen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, den Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt im Rahmen der finalen Abstimmung abzulehnen.