Videoüberwachung

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Videoüberwachung nur im Monitoringverfahren.

Maßnahmen der Videoüberwachung können Sicherheit in Freiheit nur gewährleisten, wenn sie verhältnismäßig und ausgewogen sind. Denn sie dienen zur Bewahrung unserer Unversehrtheit und Freiheit. Eine flächendeckende anlassunabhängige Videoüberwachung wie sie die Landesregierung derzeit für den ÖPNV vorsieht, lehnen wir strikt ab. Die Ausweitung der Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, schon gar nicht ist sie ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Straftaten und zur Terrorabwehr. Deshalb gibt es gute Gründe, an genauen Vorgaben in den Polizeigesetzen, welche Orte wann überwacht werden können, festzuhalten.

Richtig ist aber auch, dass Bilder in ausreichender Qualität zur Aufklärung eines Anschlags, zur Verfolgung von flüchtigen Tätern und zur Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen hilfreich sind. Mehr Kameras führen somit in der Regel nicht zu mehr Sicherheit, aber zu besserer Aufklärung. Wir plädieren deshalb dafür, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachungstechnik ein signifikanter Sicherheitsgewinn oder eine deutlich verbesserte Möglichkeit der Verfolgung von drohenden Straftaten zu erwarten ist. Ferner sollten alle Videokameras mit modernster Technik ausgestattet sein. Die Landesregierung muss hier endlich ein Modernisierungsprogramm vorlegen.

Um diese begrenzte Videoüberwachung auch zur Gefahrenabwehr zu nutzen bedarf es weiterer Polizeibeamter, die sowohl Aufnahmen in Echtzeit beobachten, um bei Bedarf sofort eingreifen zu können und als auch eine zeitnahe Auswertung durchführen. Daher soll grundsätzlich für alle eingesetzten Kameras in Niedersachsen das Monitoring-Verfahren angewandt werden.