Wahl von Delegierten zum Landeshauptausschuss
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Ersetze den bisherigen § 13 Abs. 5 Sätze 1 und 2 durch:
(5) Die Delegierten und Ersatzdelegierten der Kreisverbände für den Landesparteitag und den Landeshauptausschuss werden von den Kreisparteitagen gemeinsam oder in getrennten Wahlgängen gewählt. Es ist eine Reihung der Delegierten nach den erzielten Stimmenzahlen vorzunehmen. Im Falle einer gemeinsamen Wahl sind die erstgewählten Delegierten zum Landesparteitag entsprechend der Reihenfolge ihrer Stimmenergebnisse zugleich Delegierte und Ersatzdelegierte zum Landeshauptausschuss, soweit dem Kreisverband Delegiertenmandate zum Landeshauptausschuss zustehen.