Wettbewerb statt Schulden – Beseitigung von Fehlentwicklungen des Länderfinanzausgleichs

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Liberale Eckpunkte zur grundlegenden Neuordnung der Finanzverfassung im deutschen Föderalismus

Im Jahr 2019 laufen Solidarpakt Ost, Länderfinanzausgleich und Konsolidierungshilfen aus. Die erforderliche Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Chance, durch eine grundlegende Neuordnung alte Schwächen und Fehlanreize des Steuerverteilungssystems sowie des Finanzausgleichs zu beseitigen und solide Staatsfinanzen auf allen Ebenen als Grundlage für eine erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu ermöglichen. Das neue System muss deutliche Anreize zur Steigerung der Wirtschaftskraft und zum Schuldenabbau bewirken. Dabei muss die Eigenverantwortung erhöht und zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit mehr Transparenz durch Systemvereinfachung hergestellt werden. Die Finanzausstattung ist nach dem Subsidiaritätsprinzip aufgabengerecht zu gestalten. Das Ausgleichsvolumen muss verringert werden. Zudem müssen faire Startbedingungen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit im Wettbewerb geschaffen werden, darunter u. a. der Abbau der bisher aufgebauten Schulden. Wesentliches Element der Neuordnung ist die Solidarität nach dem bündischen Prinzip. Um finanzielle Verwerfungen für einzelne Bundesländer auszuschließen, schlagen wir einen gleitenden Übergang in das neue System vor. Nach der Änderung des Aufgabenzuschnitts durch die Föderalismusreform I und der Einführung der Schuldenbremse durch die Föderalismusreform II muss diese Neuordnung insbesondere der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nun unverzüglich durch eine Föderalismuskommission III umgesetzt werden.

Dazu schlägt die FDP folgende Ziele vor:

  1. Wachstum und Stärke durch Eigenverantwortung:
    Eine Schwäche des derzeitigen Steuerverteilungs- und Ausgleichssystems besteht in kontraproduktiven Anreizwirkungen und unklarer politischer Verantwortung. Insbesondere die Nivellierung von Leistungserfolgen im horizontalen Finanzausgleich lähmt die Anstrengungen für Innovationen und dynamische Stärkung der Wirtschaftskraft, auf der alle Finanzkraft beruht. Diese Fehler müssen zugunsten wirksamer Selbstentfaltung beseitigt werden.
  2. Leitgedanke im Wettbewerbsföderalismus:
    Leistung muss sich lohnen. - Dieser Leitgedanke muss auch für die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Länder sowohl bei der Verteilung des örtlichen Steueraufkommens als auch im Finanzausgleich ein zunehmendes Gewicht bekommen. Das Land, das seine Wirtschaftskraft steigert, soll von den daraus folgenden Mehrsteuern einen höheren Anteil behalten. Föderaler Wettbewerb ist erwünscht. Er muss aber nach dem Grundsatz der Subsidiarität und der bundesstaatlich gebotenen Solidarität mit einer angemessenen Unterstützung im Neuordnungsprozess und mit fairen Rahmenbedingungen einhergehen. Dazu ist mehr Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Das setzt die allgemeine Einführung der Rechnungslegung nach kaufmännischen Gesichtspunkten sowie die Einbeziehung aller Unter- und Nebenhaushalte („konsolidierte Konzernbilanz“) voraus. Die Schuldenbremse ist in allen Landesverfassungen zu verankern.
  3. Finanzautonomie:
    Die FDP steht für mehr Finanzautonomie in Bund, Ländern und Gemeinden. Sie sollen eigenständige Wachstums- und Standortpolitik betreiben können. Eine größere Autonomie für die Länder und Gemeinden erhöht die Transparenz der politischen Entscheidungen und stärkt die Verantwortlichkeit der handelnden Politiker. Insbesondere ist die Hoheit der Länder über ihre Einnahmen und Ausgaben zu stärken.
  4. Übergang zu grundlegender Neuordnung des Finanzausgleichs:
    Der Länderfinanzausgleich hat zu immer weniger Geberländern und immer mehr Nehmerländern geführt, weil er nivellierend wirkt und keine Anreize zu Eigenanstrengungen zugunsten der Erzielung eines angemessenen Steueraufkommens enthält. Je mehr ein Land in den Länderfinanzausgleich einzahlt oder daraus empfängt, desto mehr wächst die Gefahr, Eigenanstrengungen zu unterlassen. Im Ergebnis schwächt dieser Ausgleich die finanzstarken Länder und verschärft die Armut der finanzschwachen Länder. Der alte Länderfinanzausgleich soll stufenweise durch einen neuen Ausgleich ersetzt werden. Der neue Finanzausgleich muss sich an Kriterien wie Steigerung der Wirtschaftskraft (Generierung eines ausreichenden Steueraufkommens) und Haushaltsdisziplin orientieren. Die Abgeltung von Sonderlasten kann in Ausnahmefälle geregelt werden. Unterschiedliche Modelle (zum Beispiel horizontal/vertikaler Ausgleich oder ausschließlich vertikaler Ausgleich) sind zu prüfen.
  5. Altschuldenregelung:
    Die Länder müssen ihren Schuldenstand grundsätzlich in eigener Verantwortung zurückführen. Zur Entschuldung der Länder wird zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern eine verbindliche Regelung des Schuldenmanagements (z.B. Länderkapitalmarktausschuss) und des Altschuldenabbaus vereinbart. Jedes Land haftet jedoch weiterhin ausschließlich und vollumfänglich für die eigenen Schulden.
  6. Schluss:
    Das liberale Gesamtkonzept bringt die Punkte Neuverschuldung, Finanzautonomie, Finanzausgleich und Altschuldenabbau in Einklang. Es fordert von den Beteiligten ein gesundes Maß an Eigenverantwortung, fügt den Gedanken des föderalen Wettbewerbs maßvoll in das System der deutschen Finanzverfassung ein, lebt aber weiterhin auch von der notwendigen bündischen Solidarität.