Wölfe und Kulturlandschaft

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Wir fordern folgende Maßnahmen:

  • Verhaltens- bzw. wesensauffällige Wölfe sind umgehend zu entnehmen. Eine solche Auffälligkeit ist gegeben, wenn sich ein Wolf weniger als 300 m von menschlichen Ansiedlungen aufhält oder durch ihn mehr als zwei Übergriffe auf Nutztiere erfolgt sind, obwohl diese bei Machbarkeit bei Mindestschutz geschützt waren.
  • Aufnahme der Wölfe in das Jagdrecht bei gleichzeitiger Freihaltung der Jagdpächter von Ansprüchen aufgrund der Schäden, die die Wölfe verursachen,
  • Zügige Entnahme (Abschuss) auffälliger „Problemwölfe“,
  • Einführung eines Wolfsmanagements, Begrenzung des Zuwachses der Wolfspopulation auf 5%
  • Erstattung aller Kosten für Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren, Aufhebung der Begrenzung für Fördergelder,
  • Rechtsanspruch auf Ausgleich der durch Wolfsrisse verursachten Schäden in voller Höhe,
  • Überwachung (Monitoring) der Wölfe unter besonderer Beachtung des Risikos einer Wiedereinführung von Tollwut aus Ost- und Südeuropa.
  • Beibehaltung des Wolfsmonitorings bei der Jägerschaft