Wölfe und Kulturlandschaft
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Wir fordern folgende Maßnahmen:
- Verhaltens- bzw. wesensauffällige Wölfe sind umgehend zu entnehmen. Eine solche Auffälligkeit ist gegeben, wenn sich ein Wolf weniger als 300 m von menschlichen Ansiedlungen aufhält oder durch ihn mehr als zwei Übergriffe auf Nutztiere erfolgt sind, obwohl diese bei Machbarkeit bei Mindestschutz geschützt waren.
- Aufnahme der Wölfe in das Jagdrecht bei gleichzeitiger Freihaltung der Jagdpächter von Ansprüchen aufgrund der Schäden, die die Wölfe verursachen,
- Zügige Entnahme (Abschuss) auffälliger „Problemwölfe“,
- Einführung eines Wolfsmanagements, Begrenzung des Zuwachses der Wolfspopulation auf 5%
- Erstattung aller Kosten für Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren, Aufhebung der Begrenzung für Fördergelder,
- Rechtsanspruch auf Ausgleich der durch Wolfsrisse verursachten Schäden in voller Höhe,
- Überwachung (Monitoring) der Wölfe unter besonderer Beachtung des Risikos einer Wiedereinführung von Tollwut aus Ost- und Südeuropa.
- Beibehaltung des Wolfsmonitorings bei der Jägerschaft