Zeit für Beruf und Familie

Der Landesparteitag hat beschlossen:

A. Präambel

Mit der Veränderung von Familienentwürfen gewinnt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr an Bedeutung: Häufig wollen oder müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Dabei ist es mitunter schwierig, die beruflichen Karrieren und das familiäre Leben unter einen Hut zu bekommen; dies gilt im Besonderen für Alleinerziehende. Jede Familie muss für sich ganz individuell den bestmöglichen Weg finden, die Politik kann und sollte keine allgemeingültige Musterlösung vorschreiben. Aufgabe der Politik ist es vielmehr, den Eltern die notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um für sich und für ihre Kinder die besten Lösungen zu zimmern. Dabei kommt es darauf an, möglichst viele Gestaltungsfreiräume zu schaffen und Gestaltungseinschränkungen zu minimieren.

B. Unerfüllte Kinderwünsche verwirklichen

Zur Familiengründung gehört der Nachwuchs, doch nicht jeder hat darauf die gleichen Chancen. Wir wollen dabei unterstützen, unerfüllte Kinderwünsche zu verwirklichen. Für diejenigen Kinderwünsche, die aus medizinischen Gründen unerfüllt sind, wollen wir - unter später genannten Voraussetzungen - Samen- und Eizellspende sowie Tragemutterschaft legalisieren. Die Tragemutterschaft soll nur bei gegebener medizinischer Indikation, die von zwei unabhängigen GynäkologInnen festgestellt wurde, möglich sein. Dabei müssen Tragemütter unentgeltlich handeln, die Unionsbürgerschaft innehaben und dürfen nicht vermittelt werden. Für eine Legalisierung der Samen- und Eizellspende muss gewährleistet sein, dass das Kind keinerlei rechtlichen Ansprüche - wie etwa Unterhaltsansprüche - gegen den oder die SpenderIn hat.

Die sogenannte Kinderwunschbehandlung soll in Zukunft auch Menschen, die ohne medizinische Indikation keine Kinder bekommen, ermöglicht werden. Dabei soll die Behandlung bis zu einer nach der Meinung des behandelnden Arztes notwendigen Anzahl an Versuchen aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Wir wollen darüber hinaus das sogenannte "Social Freezing" ermöglichen, bei dem Zellen über einen langen Zeitraum bei niedrigsten Temperaturen konserviert werden und somit ihre Eigenschaften erhalten. Dabei wird es Frauen und Männern ermöglicht ihre Eizellen bzw. ihr Sperma auf unbestimmte Zeit einzufrieren um dann zu einem späteren Zeitpunkt - ohne die Risiken des Alters - Kinder zu bekommen. Wir schaffen damit die Chance, auch im höheren Alter Kinderwünsche zu verwirklichen, was z. B. Paaren zu Gute käme, die sich erst in späteren Lebensjahren kennengelernt haben.

Wir wollen allen Paare ihre Kinderwünsche erfüllen. Das gilt auch für die Paare, denen diese Möglichkeit bis jetzt aus politischen Gründen verwehrt bleiben. Das Adoptionsrecht soll in Zukunft allen staatlich anerkannten Verantwortungsgemeinschaften, aber auch Alleinerziehenden zustehen. Jeder soll die gleichen Rechte und Pflichten in der Adoption bekommen.

C. Kinder bilden und nicht nur betreuen

Wir sehen die Betreuung unserer Kinder nicht nur als eine reine Unterbringungsmöglichkeit während der Arbeitszeit der Eltern; wir sehen sie vielmehr als Chance zur Förderung der Entwicklung und des Lernens in einer kindgerechten Umgebung unter der Anleitung und der Obhut von Fachpersonal, das unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch bildet. Insbesondere im jungen Alter lernen Kinder schnell und können grundlegende Kenntnisse mit auf ihre Reise durch das Bildungssystem nehmen. Uns ist deshalb wichtig, dass alle Eltern ab Geburt des Kindes sowohl den Rechtsanspruch auf, als auch einen tatsächlichen Platz in einer passenden Betreuungseinrichtung erhalten. Dabei soll den Eltern die größtmögliche Wahlfreiheit geboten werden, um das richtige Betreuungsangebot für ihr Kind zu finden. Es gibt eine Vielzahl von Betreuungskonzepten und Trägern, die wir begrüßen und daher erhalten und fördern wollen. Nur wenn ein vielfältiges Angebot vorhanden ist, kann für jedes Kind der beste individuelle Platz gewährleistet werden. Bürokratische Hürden, die die Schaffung privater Betreuungseinrichtungen erschweren, müssen daher abgebaut werden. So wollen wir zum Beispiel durch entsprechende Ausschreibungen in den Kommunen den Ausbau von Kinderbetreuung in privater Trägerschaft vorantreiben. Andererseits müssen fachliche Kompetenzen der ErzieherInnen gewährleistet sein und ggf. weiter ausgebaut werden; nur so wird erreicht, dass unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch gebildet werden.

Auch Tagesmütter und -väter leisten einen wichtigen Beitrag innerhalb unserer Betreuungslandschaft, das gilt insbesondere für Überbrückungszeiten bis zum nächstmöglichen Aufnahmezeitpunkt an den Betreuungseinrichtungen. Deswegen wollen wir, dass - analog zur beitragsfreien KiTa - auch die Betreuungskosten für Tagesmütter und -väter, bei Gewährleistung der fachlichen Kompetenz, staatlich getragen werden.

Arbeitsweisen und damit Arbeitszeitmodelle können sehr unterschiedlich sein. Es kann im Job zum Beispiel arbeitsintensive Hochphasen geben oder auch entspannte Nebensaisons. Deswegen müssen Betreuungsangebote flexibel sein. Wir setzen uns daher für ein vielfältiges Angebot an Betreuungszeiträumen ein, innerhalb einer Bandbreite von Kurzzeitbetreuung bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung. Dafür ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dahingehend zu ändern, dass er nicht nur für die Betreuung in einer Vormittagsgruppe gerichtet ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 NKiTaG). Weiterhin wollen wir darauf hinarbeiten, dass langfristig in allen Kommunen, zumindest aber in den großen Städten, ein 24-Stunden-KiTa-Angebot eingerichtet wird.

Auch nach der Einschulung kann eine Betreuung gebraucht werden. Wir fordern daher den zügigen Ausbau von freiwilligen Ganztagsschulen. Dabei hat nach unserem Konzept der autonomen Schule, jeder Schulträger ein Ganztagsangebot an den Schulen oder in geeigneter Erreichbarkeit vorzuhalten. Dies soll ausdrücklich auch in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen und Gruppen möglich sein. Auch die außerschulische Ganztagsbetreuung erfüllt dabei einen pädagogischen Anspruch und unterliegt der Aufsicht der für die Schulen zuständigen Schulverwaltungen und Ministerien. Die Richtlinien zur Einbindung von Vereinen u. Ä. sollen dabei in einer Weise gestaltet werden, dass es den Vereinen auch tatsächlich möglich ist, diese Angebote in einer angemessenen Weise bereitzustellen.

D. Gerechte Chancen für die familiäre Haushaltskasse schaffen

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die sich gegen Kinder entscheiden. Auch die Anzahl der Kinder pro Frau liegt laut statistischem Bundesamt mit 1,47 unter dem europäischen Durchschnitt. Die Gründe für den Verzicht sind vielschichtig und mit Erfindung der Pille in den 60ziger Jahren kam endlich ein wichtiger Meilenstein zur freien Entscheidung und Kontrolle hinzu. Die Möglichkeit dieser Entscheidung aus freien Stücken heraus ist großartig. Furchtbar ist es allerdings, wenn sich Menschen unfreiwillig gegen Kinder entscheiden müssen. Bis zur Volljährigkeit kostet ein Kind knapp 130.000 Euro. Leider gibt es Menschen, die sich von diesen Kosten abschrecken lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Einwohnerzahl, ist es bedauerlich, dass in unserem wirtschaftsstarken Land die Entscheidung über die Familiengestaltung immer noch vom Portemonnaie der Familie abhängig sein kann.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind sinnvolle Instrumente zur finanziellen Förderung. Das maximale Förderungsalter von volljährigen Kindern in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs halten wir für angemessen. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Elternzeit nach der Geburt des Kindes ist wichtig und richtig. Für die Entscheidung über die Dauer der Elternzeit darf ein Verlust von Einkünften allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Eltern, die insbesondere die ersten Lebensmonate des Kindes intensiv begleiten wollen, dürfen nicht durch finanzielle Abhängigkeit davon abgehalten werden. Deshalb wollen wir das Angebot des Elterngeldes folgendermaßen verbessern:

Die Höhe des Elterngeldes soll sich nicht am Netto- sondern am Bruttoeinkommen orientieren. Denn sonst werden unverheiratete Paare schlechter gestellt als verheiratete. Letztere profitieren nämlich erheblich von einer Steuerklassenoptimierung. Der Elterngeldanspruch soll im Gegenzug angehoben werden auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Das Elterngeld Plus muss flexibler werden: Wir fordern eine freie Aufteilungsmöglichkeit der monatlichen Zahlungen im Rahmen des maximalen Förderzeitrahmens von 24 Monaten. Der Partnerschaftsbonus soll auch dann möglich sein, wenn beide Elternteile zu unterschiedlichen Zeiten für vier Monate in Teilzeit arbeiten. Ebenso sollen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Partnerschaftsbonus auf 15 bis 30 Wochenstunden ausgeweitet werden.

Das Ehegattensplitting soll reformiert werden. Es wird zukünftig von einem Familiensplitting nach dem französischen Modell ersetzt. Das Einkommen der Eltern wird weiterhin gemeinsam besteuert. Jedoch fließt nun die Anzahl der Kinder in die Berechnung mit ein, wobei die Eltern einen Faktor von eins erhalten und die Kinder einen Faktor von 0,5 erhalten. Das Jahreseinkommen wird dann entsprechend geteilt und nur dieser Betrag besteuert. Das Familiensplitting greift ab dem ersten Kind.

Die Freien Demokraten Niedersachsen fordern Alleinerziehende durch die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Zudem wollen wir für Alleinerziehende die steuerliche Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von derzeit 20% auf 30% zu erhöhen.

E. Arbeitgeber zur Förderung des Nachwuchses ermuntern

Arbeitgeber profitieren von einer ausgewogenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Arbeitnehmer, wenn diese dadurch ihren Alltag leichter und besser bestreiten können. Für Arbeitnehmer reichen jedoch Lippenbekenntnisse ihrer Arbeitgeber für eine echte Chance auf eine Vereinbarkeit nicht aus; sie brauchen vielmehr rechtlich verbindliche Ansprüche, die ihnen Planungssicherheit geben. Dazu zählt unter anderem das Recht auf eine mindestens gleichwertige Stelle bei Rückkehr aus der Elternzeit, was sowohl für das Gehalt als auch für die Tätigkeitsbeschreibung gilt. Zudem fordern wir das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit bei Rückkehr aus der Elternzeit für beide Elternteile, unabhängig von der gewünschten Höhe der Reduzierung und der Art der Stelle. Auch fordern wir das grundsätzliche Recht auf Telearbeit für alle Arbeitnehmer. Von diesen Rechten darf nur abgewichen werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen vorgebracht werden.

Wir wollen Unternehmen dabei unterstützen Betriebskindergärten einzurichten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser zu verzahnen.