Zwei Ombudspersonen im Landesverband FDP Niedersachsen
Der Landesparteitag hat beschlossen:
Die Satzung wird in § 14 der Satzung dahingehend geändert, dass künftig zwei Ombudspersonen gewählt werden. Weitere Satzungsänderungen sind rein redaktionell.
- 14 Absatz 2 Nr. 5 (Aufgaben des Landesparteitags)
- die Wahl zweier Ombudspersonen. Die Ombudspersonen dürfen nicht Mitglied des Bundes- oder Landesvorstandes sein oder in einem Dienstverhältnis zum
Bundes- oder Landesverband stehen,