Christian Grascha: Ja zur Schuldenbremse – Aber nicht auf dem Rücken der Kommunen
„Wir wollen eine harte Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung. Sie darf aber nicht auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werden“

sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Christian Grascha. Nach der Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Schuldenbremse forderte Grascha die Fraktionen von SPD und CDU auf, sich an ihre Versprechungen der letzten Wahlperioden zu erinnern. Dass sich die Regierungsfraktionen weigern, den Leistungsfähigkeitsvorbehalt der Kommunen zu streichen, ist für Grascha ein Hinweis darauf, dass die Landesregierung schon weiter denke. „Offenbar wollen Sozialdemokraten und Christdemokraten bereits für schlechte Zeiten vorbeugen, um dann die Lasten der Schuldenbremse auf die Kommunen abzuwälzen.“ Grascha erinnert vor allem die CDU an einen gemeinsamen Verfassungsänderungsantrag von 2013, der genau diese Problematik aufgegriffen hatte.
Grascha sieht sich durch die Stellungnahme des Landesrechnungshofes bestätigt. Dieser sagt, der Schuldenabbau des Landes müsse verbindlich geregelt werden. „Schuldenabbau nach Kassenlage, wie ihn die Landesregierung praktiziert, reicht nicht aus“, so Grascha. Wichtig sei es ebenso, Umgehungstatbestände durch Schuldenaufnahme in Schattenhaushalten soweit wie möglich auszuschließen. „Eine Schuldenbremse muss auch wirklich eine Schuldenbremse sein. Der Entwurf der Regierungsfraktionen enthält viel zu viele Schlupflöcher.“ Ein aktuelles Beispiel, Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen, sei die Rettung der Nord/LB. Für diese muss das Land neue Kredite in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro aufnehmen.
Hintergrund: In den Ausschüssen für Recht- und Verfassungsfragen sowie Haushalt und Finanzen wurde am Mittwoch über die Schuldenbremse für das Land Niedersachsen beraten.