FDP klagt gegen neues Sitzverteilungsverfahren für kommunale Ausschüsse
Gegen das vom Niedersächsischen Landtag im Oktober 2021 geänderte Sitzverteilungsverfahren von Hare/Niemeyer hin zu d’Hondt hat die FDP-Ratsfraktion Wallenhorst nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erhoben.
Ziel ist es, dass das Gericht dazu den Staatsgerichtshof anruft.
Die FDP hat die Gesetzesänderung von Anfang an scharf kritisiert, da sie einerseits kleine Fraktionen in den kommunalen Parlamenten benachteiligt und andererseits laut eines Rechtsgutachtens vor allem der Zeitpunkt der Gesetzesänderung und die Wirkung auf die gewählten Mandate verfassungswidrig ist. „Es war nicht ausreichend, dass der Gesetzentwurf zum Zeitpunkt der Kommunalwahl in der Debatte war. Entscheidend war die Rechtslage im Moment der Wahl. Darauf müssen die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können. SPD und CDU haben aber die Wahl verstreichen lassen und dann das Gesetz in Kenntnis des Wahlergebnisses geändert. Damit haben sie das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler missbraucht und der Demokratie geschadet“, resümiert der FDP-Landesvorsitzende Stefan Birkner. Der FDP-Innenpolitiker Marco Genthe hält darüber hinaus die Begründung der Änderung für scheinheilig: „SPD und CDU behaupten, die Änderung würde zu effektiveren politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene führen. Was genau sie damit meinen, konnten sie aber auch auf Nachfrage nicht erklären. Ganz offensichtlich halten sie es für sinnvoll, dass kleinere Parteien weniger und größere Parteien mehr Entscheidungsbefugnisse bekommen. Es geht ihnen ausschließlich darum, ihre Pfründe auf der kommunalen Ebene zu sichern. Das ist gesellschaftspolitisches Gift.“
Eine Klage der FDP-Landtagsfraktion vor dem Staatsgerichtshof sei an der fehlenden Unterstützung von SPD und CDU gescheitert. „Ich begrüße es daher sehr, dass nun eine unserer Ratsfraktionen dafür sorgen wird, dass das Gesetz auf den Prüfstand kommt. Weitere Klagen anderer kommunaler Fraktionen sind in Vorbereitung“, so Birkner. Der FDP-Landesverband unterstützt und betreut diese und mögliche weitere Klagen. Die FDP-Ratsfraktion Wallenhorst war mit einem Antrag auf eine Änderung des Sitzverteilungsverfahrens an der Ratsmehrheit gescheitert und klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Aus formalen Gründen richtet sich die Klage gegen den Gemeinderat, zielt aber auf eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Gesetzesänderung ab. Da diese durch das Verwaltungsgericht nicht abschließend vorgenommen werden kann, hofft die Ratsfraktion, dass das Gericht direkt den Staatsgerichtshof anruft.
Die Pressemitteilung der Ratsfraktion Wallenhorst sowie die vollständige Klageschrift mit der ausführlichen Argumentation kann unter www.fdp-wallenhorst.de/klage abgerufen werden.