Gero Hocker und Imke Haake: Aussetzung der unrechtmäßigen Düngebeschränkungen überfällig
Anlässlich der Entscheidung des OVG Lüneburg zur Unrechtmäßigkeit der Abgrenzung sog. „roter Gebiete“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende und Sprecher für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und regionale Entwicklung der FDP Niedersachsen, Dr. Gero Hocker MdB:

„Das in der vergangenen Woche gefällte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Umsetzung der Düngeverordnung war ein positives Signal für die Landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen. Die Freien Demokraten haben sich seit langer langer Zeit dafür eingesetzt, die durch Gebietsausweisungen hervorgerufenen Einschränkungen bei der Stickstoffdüngung zurückzuschrauben. Mindestens die Aussetzung der Beschränkungen ist nun überfällig, nachdem gerichtlich festgestellt worden ist, dass das Land „fingierte“ Nitratgehalte zur Festlegung besonders belasteter Gebiete verwendet hat, die keine Rechtsgrundlage im Bundesrecht aufweisen. Um den Zustand der seit vielen Jahren andauernden Unsicherheit für die Betriebe nicht zu vertiefen, ist eine Atempause notwendig.“
Die Generalsekretärin des FDP-Landesverbandes Niedersachsen ergänzt:
„Das Land steht nun in der Pflicht, rechtskonforme und dauerhaft verbindliche Regelungen zum Stickstoffeintrag zu schaffen. Dies beginnt mit einer Ertüchtigung des Systems der Grundwassermessstellen. Ohne dies kann das Verursacherprinzip nicht Einzug halten, was einer Kollektivbestrafung gleichkommt. Ministerin Staudte ist es den Landwirtinnen und Landwirten in Niedersachsen schuldig, Einschränkungen zurückzunehmen, bis eine effektive Umsetzung des Bundesrechts gesichert ist. Die Betriebe müssen wissen woran sie sind, der bisher praktizierte Schlingerkurs hilft weder dem Land noch der Landwirtschaft, sondern bedeutet lediglich eine wachsende bürokratische Belastung ohne erkennbaren Mehrwert.“