Konstantin Kuhle: Kein neues Kommunalverfassungsrecht ohne neues Auszählverfahren
Zum von der niedersächsischen Landesregierung beschlossenen Entwurf einer Reform des Kommunalverfassungsgesetzes erklärt der Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen, Konstantin Kuhle MdB:
“Die rot-grüne Landesregierung drückt sich ausgerechnet vor einem der wichtigsten Punkte bei der Reform des Kommunalverfassungsrechts — der Einführung eines neuen Auszählverfahrens für kommunale Ausschüsse. Die Einführung des Auszählverfahrens nach de Hondt durch die frühere Große Koalition hat kleine Parteien und Wählergemeinschaften massiv benachteiligt und damit die demokratischen Partizipationsmöglichkeiten in niedersächsischen Kommunen verkürzt. So richtig es ist, dass die rot-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Abkehr von de Hondt vereinbart hat, so unglaublich ist es nun, dass dieser Reformschritt im Kabinettsbeschluss nicht enthalten ist. Hier muss nun massiv nachgebessert werden. So sinnvoll die Verlängerung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten von fünf auf acht Jahre sein mag — ohne ein neues Auszählverfahren für kommunale Ausschüsse darf das Gesetz nicht vom Landtag beschlossen werden. Selbstverständlich muss ein neues Auszählverfahren dabei auch für Verwaltungs- und Kreisausschüsse gelten. Ziel muss sein, unter Einbindung der wesentlichen demokratischen Kräfte in Niedersachsen ein Kommunalwahlrecht zu beschließen, das nicht nach jeder Landtagswahl wieder geändert wird. Das gebieten schon die Planungssicherheit für die Kommunen und die demokratische Kultur aus Sicht der Wählerinnen und Wähler.”