Konstantin Kuhle: Schuldenorgie mit unabsehbaren Folgen für Niedersachsen
Der Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen, Konstantin Kuhle, fordert die Landesregierung auf, gegenüber der Bevölkerung und gegenüber dem Landtag Rechenschaft über die Folgen des Schuldenpakets der sich anbahnenden Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene abzulegen und dabei offene Fragen zu klären. Dazu erklärt Kuhle:

„Die rot-grüne Landesregierung hat sich ihre Zustimmung zum schwarz-roten Schuldenpaket auf Bundesebene durch die Zusage neuer Spielräume auf Landesebene abkaufen lassen. Doch aus der von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten faktischen Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz ergeben sich unabsehbare Folgen für Niedersachsen, zu denen sich die Landesregierung bisher nicht verhält.
Die faktische Abschaffung der Schuldenbremse im Grundgesetz ist ein Fehler, vor allem, weil sie ohne konkrete Zusagen für strukturelle Reformen erfolgt ist. Die angekündigten Investitionen, vor allem im Bereich der Bildungsinfrastruktur, sind nach der deutschen Finanzverfassung Sache der Länder. Doch wie die neuen Milliarden auch tatsächlich dort ankommen sollen, wo sie vollmundig versprochen werden, ist auch in Niedersachsen ungeklärt. Ohne eine Reform des Vergaberechts und den Abbau von Bürokratie wird es nicht funktionieren. Kommende Generationen gucken dann gleich doppelt in die Röhre: Einerseits müssen sie die neuen Schulden samt Zinsen bezahlen. Andererseits kommen die vorgesehenen Investitionen wegen der verkrusteten Strukturen gar nicht bei ihnen an.
Darüber hinaus ist unklar, wie das Land die vorgesehenen eigenen Spielräume zur Verschuldung nutzen können soll. Nach der föderalen Verfassungsordnung muss der Bund die Verfassungsordnungen der Länder respektieren. Das Grundgesetz sieht nun vor, dass die Länder sich künftig wieder strukturell verschulden dürfen. Doch bislang enthält die Niedersächsische Landesverfassung eine Schuldenbremse, die Ausnahmen nur angesichts einer Rezession oder bei außergewöhnlichen Notsituationen vorsieht. Eine strukturelle Verschuldung, wie sie das Grundgesetz nun zulässt, ist bislang nicht vorgesehen. Plant die Landesregierung die Einbringung einer Änderung der Landesverfassung? Was passiert, wenn das Landesparlament dieser Verfassungsänderung nicht zustimmt? Dass die Landesregierung diese Fragen nicht geklärt hat, bevor sie den Plänen von Union und SPD zugestimmt hat, war fahrlässig.“