Konstantin Kuhle: Versicherungspflicht ist Ablenkungsmanöver

Zur Diskussion über die Einführung einer Pflicht zum Abschluss von Elementarschadensversicherungen vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasser in Niedersachsen, erklärt der Landesvorsitzende der FDP Niedersachsen, Konstantin Kuhle MdB:

“Ministerpräsident Weil betreibt mit der Diskussion über eine Pflicht zum Abschluss von Elementarschadensversicherungen ein reines Ablenkungsmanöver. Selbstverständlich kann der Staat nicht für jedes Risiko und für jeden Schaden durch Naturkatastrophen aufkommen. Aber ein wesentlicher Teil des Nachtragshaushalts in Niedersachsen bezieht sich auf die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie auf die Erstattung von Einsatzkosten der Hilfskräfte. Daran ändert eine Versicherungspflicht für Private rein gar nichts. 

Es ist unverhältnismäßig, alle Bürgerinnen und Bürger zu einer Versicherung zu verpflichten, bevor nicht Hausbesitzern in besonders gefährdeten Regionen eine freiwillige Versicherung angeboten wurde. Zudem müssen die Betroffenen intensiver über die Gefahren informiert werden, um selbst Vorsorge zu betreiben. Eine Versicherungspflicht macht keinen einzigen Schaden ungeschehen. Sie verteilt lediglich das Kostenrisiko um. 

Das Land muss zudem seine eigenen Hausaufgaben machen — auch bei der Nutzung öffentlicher Mittel zur Hochwasser-Prävention. Eine langfristige Hochwasser-Strategie des Landes für die besonders bedrohten Gebiete muss ferner eine bessere Ausstattung mit den erforderlichen Fahrzeugen, modernen Kommunikationsmitteln für den Katastrophenschutz sowie spezifisch auf Hochwasser bezogenes Gerät wie mobile Deiche umfassen. Außerdem müssen das Land und die Kommunen durch regelmäßiges Üben auf allen Ebenen noch besser auf Hochwasser-Lagen vorbereitet werden. Auch Anpassungen des Baurechts dürfen mit Blick auf die Klimafolgenanpassung nicht tabu sein.“