Lars Alt: Wo bleibt die Hochschulgesetznovelle?
Im Rahmen des kommenden Landtagsplenums wird ein Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen beraten, der die eigene rot-grüne Landesregierung dazu auffordert, ein eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) auf den Weg zu bringen. Dazu erklärt Lars Alt, Sprecher für Wissenschaft und Forschung der FDP Niedersachsen:

„Anstatt ein Jahr nach dem Regierungswechsel endlich eine Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg zu bringen, verliert sich die rot-grüne Koalition in Willensbekundungen, die auch dem Koalitionsvertrag entnommen werden können. Während andere Bundesländer wissenschaftspolitisch davonziehen und sich für die Exzellenzstrategie rüsten, fährt das niedersächsische Wissenschaftsministerium weiter mit dem Schlafwagen durchs Land. Die Wissenschaftsgemeinschaft in Niedersachsen wartet sehnsüchtig auf eine Änderung des Hochschulgesetzes, die den Hochschulen in der Personal-, Finanz- und Bauplanung mehr Autonomie gibt und den Wissenschaftsstandort Niedersachsen endlich profiliert. Dass eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums in der Landespressekonferenz nicht einmal einen Zeitplan für die Hochschulgesetznovelle präsentieren konnte, unterstreicht einmal mehr die Strategielosigkeit der Landesregierung in der Hochschulpolitik.
Der nun vorgelegte Entschließungsantrag ist symptomatisch für die niedersächsische Wissenschaftspolitik. Während Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt und Bremen bereits über Gesetzesregelungen verfügen, die ein Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen, schafft Niedersachsen weiter keine Tatsachen. Die mindeste Anforderung an einen Entschließungsantrag wäre gewesen, dass die künftige Ausgestaltung des Promotionsrechts sauber geregelt wird. Stattdessen soll das Promotionsrecht zukünftig „durch besonderen Verleihungsakt“, also nach Wohlwollen des Wissenschaftsministeriums für bestimmte Fachrichtungen vergeben werden. Das ist das Gegenteil von Autonomie.
Fakt ist: Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften boomen, vor allem bei der Entwicklung der Studierendenzahlen. Und sie leisten einen wichtigen Beitrag zur anwendungsorientierten Forschung. Deshalb muss ihnen unserer Auffassung nach über das nur mäßig funktionierende kooperative Promotionsmodell hinaus nach dem Vorbild der Flächenländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ein professionelles Promotionskolleg ermöglicht werden. Dies sorgt für eine Akzeptanz von HAW-Promotionen und verbindet die Stärken von Universitäten und von Hochschulen für angewandte Wissenschaften.“