Marco Genthe: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche kann nur ein erster Schritt sein

Das heute in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche sieht Änderungen vor, welche insbesondere die Möglichkeiten der sogenannten „Vermögensabschöpfung“ durch Ermittlungsbehörden erleichtern soll.

Marco Genthe MdL

Diesen Schritt hält der rechtspolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Fraktion, Marco Genthe, vor dem Hintergrund der seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Gefahr durch Organisierte Kriminalität und speziell auch der Clan-Kriminalität, für längst überfällig. "Zuständigen Richtern und Ermittlern muss die Möglichkeit gegeben werden, auf die zunehmend flexibel und dynamisch agierenden kriminellen Gruppierungen angemessen reagieren zu können. Bei der Ausweitung der Tatbestände, die Anlass für die Einziehung oder Beschlagnahmung von Vermögensgegenständen geben, sollte der Gesetzgeber jedoch darauf achten, die Stoßrichtung weiterhin auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität auszurichten und die ermittelnden Behörden nicht mehr mit der Registrierung unzähliger Anfangsverdächtigungen zu belasten", so Genthe.

Ein gutes Gesetz sei aber nur so gut wie das Personal, welches für die Umsetzung zuständig ist. Hier sieht Genthe noch Verbesserungsbedarf. "Der eingebrachte Gesetzentwurf lässt die Fragen einer gezielten Schulung von Juristen, in Bezug auf die Anwendung von entsprechenden Maßnahmen wie der Vermögensabschöpfung, völlig außer Acht. Darüber hinaus ist auch die Schaffung einer ausreichend dicken Personaldecke bei der Justiz und Polizei zwingend notwendig, um die Verbreitung krimineller Strukturen auch effektiv eindämmen zu können", merkt der FDP-Rechtsexperte an. Der Rechtsstaat müsse Antworten auf diese Fragen finden, denn die Gefahr von Organisierter Kriminalität für die Gesellschaft sei viel zu lange ausgeblendet worden. Die Landesregierung müsse sich über den Bundesrat für eine entsprechende Anpassung des Gesetzes stark machen.

Die von den Freien Demokraten eingebrachten Lösungskonzepte, beispielsweise das Einrichten von speziellen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, seien von der Landesregierung bisher nur sehr zögerlich umgesetzt worden. Genthe: "Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass vielerorts schneller und konsequenter gehandelt wird. Die Landesregierung ist an dieser Stelle gefordert, nachzuziehen."

 

Hintergrund: Der Bundestag hat heute in einer ersten Lesung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Geldwäsche debattiert.