Unser Landesvorsitzender @konstantin.kuhle hat sich in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag gewandt, um die Haltung der @fdpnds zur geplanten Reform des Kommunalverfassungsrechts zum Ausdruck zu bringen:
„Die rot-grüne Landesregierung drückt sich vor einem wichtigen Punkt bei der Reform des Kommunalverfassungsrechts — der Einführung eines neuen Auszählverfahrens für die Ausschüsse kommunaler Vertretungen. Das von der früheren Großen Koalition eingeführte Zuteilungsverfahren nach d’Hondt ist nicht geeignet, den Wählerwillen adäquat abzubilden und sollte bestenfalls durch das Verfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt werden. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Grünen im Landtag sich nicht einmal mit einer Verankerung des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers durchsetzen können, auf das sich die Koalition eigentlich verständigt hat. So sinnvoll die Verlängerung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten von fünf auf acht Jahre sein mag — ohne ein neues Auszählverfahren für die Ausschüsse kommunaler Vertretungen darf das Gesetz nicht vom Landtag beschlossen werden.
Daneben sollte der Landesgesetzgeber im Zuge der Reform des Kommunalverfassungsrechts auch die Altersgrenzen für Hauptverwaltungsbeamte abschaffen. Es erschließt sich nicht, warum man mit 78 Jahren noch zum Präsidenten der USA gewählt werden kann, aber nicht mehr zum Bürgermeister in Niedersachsen. Es sollte nicht länger auf die Möglichkeit verzichtet werden, dass auch ältere Menschen ihre Erfahrungen aus Beruf und Lebensweg gewinnbringend für die Gesellschaft einsetzen können. Das gilt vor allem angesichts der wachsenden Schwierigkeiten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.“
· FDP Niedersachsen