Zur Diskussion über die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber in einzelnen niedersächsischen Kommunen äußert sich unser Landesvorsitzende @konstantin.kuhle
„Es ist das gute Recht von Städten und Gemeinden, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Diese sehen vor, dass Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden. Wenn es vor dem Hintergrund der organisatorischen Rahmenbedingungen vor Ort Sinn ergibt, können die Kommunen selbstverständlich so handeln. Sinn und Zweck der Regelung ist es nicht, gemeinnützige Arbeiten dauerhaft von Asylbewerbern erledigen zu lassen oder reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen. Es geht vielmehr darum, jenen Menschen, die sich teilweise über lange Zeit in einem Asylverfahren befinden, eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen. Wenn sich die Erledigung bestimmter Aufgaben in einer Kommune durch Asylbewerber organisieren lässt, spricht nichts dagegen, neben anderen Maßnahmen auch diesen Weg zu gehen. Die Kritik an den betroffenen Kommunen, die teilweise einer hohen Belastung durch die anhaltend hohen Zuzugszahlen der vergangenen Jahre ausgesetzt sind, geht in die falsche Richtung. Sie verkennt, dass Arbeit nicht nur einen ökonomischen Wert hat, sondern auch der Integration dient.
Wie schon bei der Diskussion über die Einführung einer so genannten Bezahlkarte für Schutzsuchende verkennen die Kritiker aber vor allem auch hier, dass das Ziel schnellere Asylverfahren sein müssen. Ein überlanges Asylverfahren hat keinen Wert an sich. Wenn die betroffenen Menschen über Monate und Jahre hinweg nicht wissen, ob sie eine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, nutzt das weder ihnen noch den betroffenen Kommunen. Bund, Länder und Kommunen müssen daher gemeinsam daran arbeiten, dass die Asylverfahren vor Behörden und Gerichten weiter beschleunigt werden. Menschen, die zügig einen Aufenthaltsstatus erhalten, können dann im regulären Arbeitsmarkt tätig werden.“
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