Ombudspersonen

Aufgaben

In §20a der Landessatzung werden die Aufgaben der Ombudspersonen beschrieben.

"Die Ombudspersonen prüfen die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse der Landesparteitage durch den Landesvorstand und erstatten hierzu dem Landesparteitag Bericht. Sie überwacht das Führen der fortlaufenden Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann. Die Ombudspersonen können an Sitzungen des geschäftsführenden und des erweiterten Landesvorstands ohne Stimmrecht teilnehmen. Die Ombudspersonen sind die erste Anlaufstelle für soziale Konflikte innerhalb der Partei. Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts bleibt unberührt."